Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bachofen AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Bachofen AG (nachfolgend «BACHOFEN»). Sie dienen als Grundlage für die Lieferungen. Die Lieferungen können aus Produkten und Dienstleistungen, aus Hard- oder Software oder einer Integration verschiedener Leistungen bestehen. Je nach Art des Geschäftes werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Zusätze oder Spezialklauseln in den entsprechenden Verträgen ergänzt.

1 Vertragsschluss und Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen sind nur wirksam, soweit BACHOFEN sie schriftlich bestätigt. Die Anwendbarkeit anderer Bedingungen, die vom Kunden übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, ist ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Ein verbindlicher Vertragsschluss erfolgt mit der Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung an den Kunden.

2 Kommunikationsmittel

Die Parteien verkehren miteinander mündlich, schriftlich oder mit elektronischem Datenaustausch. Als schriftlich gelten Briefe, Protokolle, Zeichnungen, Pläne, Telefax, E-Mail und andere Übertragungsformen, welche den Nachweis durch Text oder Bild ermöglichen. Unterschriftlich bedeutet, dass eine eigenhändige Unterzeichnung oder eine entsprechend qualifizierte elektronische Signatur notwendig ist.

3 Leistungsumfang / Erfüllungsort

Für Umfang und Ausführung der Produkte und Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche fehlt, das Angebot der BACHOFEN massgebend. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich zugesichert sind, namentlich Dokumentation, Programmierung, Customizing, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, gehören nicht zum Leistungsumfang. Änderungen durch BACHOFEN gegenüber der Auftragsbestätigung sind zulässig, sofern die Produkte die gleichen Funktionen oder die Dienstleistungen die gleichen Zwecke erfüllen. BACHOFEN ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an Produkten und Dienstleistungen vorzunehmen, die bereits hergestellt oder geliefert sind.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, stellt BACHOFEN die Produkte und Dienstleistungen an Ihrem Sitz bereit.

4 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde hat BACHOFEN rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie von Bedeutung sind.

5 Dokumentation

Der Kunde hat ein Anrecht auf ein Exemplar der Benutzerdokumentation. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen darf BACHOFEN gesondert in Rechnung stellen. Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.

6 Geistiges Eigentum

Das Eigentums- und Urheberrecht an von BACHOFEN entwickelter Software, anderen Arbeitsergebnissen (wie Zeichnungen, Entwürfen) sowie von Know-how bleibt bei der BACHOFEN. Ohne anderslautende Regelung wird dem Kunden daran ein unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

Der Kunde ergreift die erforderlichen Massnahmen, um Computerprogramme, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. Der Kunde darf die notwendigen Sicherungskopien erstellen. Er hat diese entsprechend zu kennzeichnen und gesondert und sicher aufzubewahren.

7 Verwendung

Der Kunde ist verantwortlich für die Verwendung der Dienstleistungen und Produkte sowie die Kombination mit anderen Erzeugnissen, namentlich mit Informatik oder elektrischen Geräten und Anlagen. Er hat dabei die notwendige Sorgfalt walten zu lassen sowie alle Anleitungen in der Benutzerdokumentation zu beachten.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Sicherheit relevanten Informationen in geeigneter Form an die Benützer weiterzugeben.

8 Entsorgung

Der Kunde wird die gelieferten Produkte nach der Nutzung auf seine Kosten entsorgen oder diese Entsorgungspflicht seinen Abnehmern überbinden.

Der Kunde stellt BACHOFEN von allen Entsorgungspflichten frei, namentlich von einer allfälligen Rücknahmepflicht, von Entsorgungskosten und von entsprechenden Ansprüchen Dritter.

9 Termine

Verbindlich sind nur schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,

a) wenn der BACHOFEN Angaben, Muster oder Materialien, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;

b) wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;

c) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung der BACHOFEN liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei Verzögerungen hat der Kunde BACHOFEN schriftlich eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren.

Wird die Nachfrist nicht eingehalten und ist eine weitere Verzögerung für den Kunden unzumutbar, darf er, sofern er es innert drei Arbeitstagen seit Ablauf der Nachfrist mitteilt, die Aufhebung des Vertrages erklären.

Schadenersatz infolge Terminverzugs ist ausgeschlossen.

10 Abnahme

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, prüft der Kunde alle Produkte und Dienstleistungen selbst.

Sofort nach Erhalt kontrolliert der Kunde die gelieferten Produkte bezüglich Identität, Menge, Dokumente, Transportschäden und Begleitpapiere. Sobald als möglich prüft der Kunde die Produkte und Dienstleistungen auch auf weitere Mängel.

Allfällige Mängel hat der Kunde sofort schriftlich anzuzeigen. Produkte und Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn sie wirtschaftlich genutzt werden, spätestens aber nach 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung.

Verdeckte Mängel, die bei einer ordentlichen Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, sind sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

11 Gewährleistung

BACHOFEN steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet und dass ihre Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen.

BACHOFEN übernimmt keine Gewährleistung für die Resultate, welche der Kunde mit den Produkten und Dienstleistungen erzielen will.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die BACHOFEN nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabile Stromversorgungen, besondere klimatische Verhältnisse oder ungewöhnliche Umgebungseinflüsse.

Wegen eines unerheblichen Mangels macht der Kunde keine Ansprüche geltend. Unerheblich sind Mängel, namentlich, wenn sie die Verwendung von Produkten und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen.

Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde BACHOFEN eine angemessene Nachfrist zur Behebung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu gewähren. BACHOFEN behebt die Mängel nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden, der ihr dafür freien Zugang zugestehen muss. Die Kosten für Demontage und Montage, Transport, Verpackung, Reise und Aufenthalt gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der BACHOFEN.

Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen zwölf Monate ab Lieferung oder Leistungserbringung.

Schlägt die Mängelbehebung fehl, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Er kann nur dann den Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn ihm die Annahme unzumutbar ist. Die Geltendmachung von Schadenersatz infolge Rücktritts ist ausgeschlossen.

12 Haftung

BACHOFEN haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden der BACHOFEN entsteht. Weitere Ansprüche, namentlich für das Verhalten von Hilfspersonen, sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Ersatz von indirekten Schäden, wie insbesondere entgangenem Gewinn und anderen Vermögensschäden.

13 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle, Transport, Porto, Verpackung, Versicherung, Bewilligungen, Beurkundungen, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung. Sie sind zur Zahlung fällig netto innert dreissig Tagen seit Rechnungsstellung.

Der Kunde darf Gegenansprüche nur bei unterschriftlicher Einwilligung der BACHOFEN verrechnen.

Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 6 Prozent pro Jahr zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug darf BACHOFEN

a) erklären, dass alle Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, sofort fällig werden;

b) dem Kunden für alle fälligen Zahlungen eine angemessene Nachfrist ansetzen und, wenn der Kunde nicht den gesamten fälligen Betrag innert dieser Frist begleicht, die Aufhebung der Verträge erklären und die gelieferten Produkte und Dienstleistungen zurückfordern;

c) die weitere Erfüllung von Leistungen (inkl. Mängelbehebung), auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, von geeigneten Sicherheiten des Kunden, einschliesslich Vorauszahlung, abhängig machen.

d) die anfallenden Auslagen für die Einforderung des fälligen Betrages dem Kunden verrechnen. Im Weiteren wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.– fällig.

14 Spezialbestimmungen bei online-Bestellung

Bei online-Bestellungen erfolgt bei jeder Bestellung unmittelbar eine elektronische Eingangsbestätigung. Bei sofort verfügbaren Produkten erfolgt die Annahme der Bestellung mit dem Versand der Lieferung, bei allen anderen Produkten mit dem Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung innert ca. 5 Tagen.
Bei online-Bestellungen gelten folgende Lieferbedingungen für Verpackung bzw. Fracht:

  • Bei Nettowarenwert > CHF 200.– und Gewicht < 30kg und max. 1m Kantenlänge: Gratislieferung
  • Bei Nettowarenwert < CHF 200.– und Gewicht < 30kg: Pauschaltarife gemäss Angaben im Check-Out
  • Gewicht > 30kg oder > 1m Kantenlänge: Verpackung / Fracht nach Aufwand.

15 Diskretion

Beide Parteien verpflichten sich, keinerlei Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

Die Parteien überbinden diese Geheimhaltungspflicht auch ihren Mitarbeitern, Angestellten und Beauftragten.

16 Export

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

17 Erfüllung durch Dritte

BACHOFEN ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

18 Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist der Sitz der BACHOFEN. Diese ist berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Stand: Juni 2023

Bachofen AG
Ackerstrasse 42
8610 Uster

T +41 44 944 11 11
[email protected]
www.bachofen.ch

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag:
08:00 – 12:00
13:30 – 17:00

Freitag:
08:00 – 12:00
13:30 – 16:15

MwSt. Identifikations Nummer: CHE 241.974.952 
Unternehmens Registration Nummer: CH-020.3.037.060-9